Das wichtigste zuerst: Ohne Akteneinsicht keine Aussage. Auch wenn Sie das nachvollziehbare Bedürfnis haben sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu verteidigen: Sie dürfen zu den Vorwürfen schweigen, ohne das dies Nachteile mit sich bringt. Nachen Sie in jedem Fall von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach erfolgter Akteneinsicht kann zusammen mit ihrem Verteidiger entschieden werden ob, und wenn ja welche Aussage getätigt werden.
>> Mehr lesen
Kinder- und Jugendgewalt seit 2008 - ein Blick auf die Kriminalstatistik
>> Mehr lesen
Verordnungsgeber korrigiert Interpunktionsfehler im NpSG – ein Fehler mit Folgen?
>> Mehr lesen
Vorsicht: Strafzumessung!
>> Mehr lesen
Zeitenwende: Verkauf von Betäubungsmitteln nur noch Besitz und kein Handeltreiben mehr?
>> Mehr lesen
BGH kippt Freisprüche in Sachen VW-Betriebsratsvergütung
>> Mehr lesen
BGH kippt Freispruch wegen Handels mit CBD-haltigem Nutzhanf: Die Urteilsbegründung liegt vor!
>> Mehr lesen
Überraschung! Bundesrat stoppt das Hinweisgeberschutzgesetz
>> Mehr lesen