Das wichtigste zuerst: Ohne Akteneinsicht keine Aussage. Auch wenn Sie das nachvollziehbare Bedürfnis haben sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu verteidigen: Sie dürfen zu den Vorwürfen schweigen, ohne das dies Nachteile mit sich bringt. Nachen Sie in jedem Fall von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach erfolgter Akteneinsicht kann zusammen mit ihrem Verteidiger entschieden werden ob, und wenn ja welche Aussage getätigt werden.