Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten ? Bevor Sie gegenüber der Bußgeldstelle oder Polizei reagieren, sollte unbedingt vorher anwaltlicher Rat eingeholt werden. Durch Klick auf den Button erhalten Sie die Möglichkeit der schnellen und kostenfreien Kontaktaufnahme mit ihrem Verkehrsanwalt.

Das wichtigste zuerst: Ohne Akteneinsicht keine Aussage. Auch wenn Sie das nachvollziehbare Bedürfnis haben sich gegenüber der Polizei zu verteidigen: Sie dürfen zu den Vorwürfen schweigen, ohne das dies Nachteile mit sich bringt. Nachen Sie in jedem Fall von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach erfolgter Akteneinsicht kann zusammen mit ihrem Verteidiger entschieden werden ob, und wenn ja welche Aussage getätigt werden.

Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier.