Das wichtigste zuerst: Ohne Akteneinsicht keine Aussage. Auch wenn Sie das nachvollziehbare Bedürfnis haben sich gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu verteidigen: Sie dürfen zu den Vorwürfen schweigen, ohne das dies Nachteile mit sich bringt. Nachen Sie in jedem Fall von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach erfolgter Akteneinsicht kann zusammen mit ihrem Verteidiger entschieden werden ob, und wenn ja welche Aussage getätigt werden.

Unfall-Rekonstruktion

Wir arbeiten mit den modernsten Methoden der Unfallrekonstruktion- im Ernst: wir arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen, die im Fall des Vorwurfs einer Verkehrsstraftat wichtige Erkenntnisse für eine erfolgreiche Verteidigung liefern können.

AG Landstuhl: Wenn eso die Daten nicht rausrückt, gibt`s halt `nen Freispruch!
>> Mehr lesen

Dass der BGH sich mit `ner Pumpsprühflasche mit Haushaltsreiniger befassen muss...
>> Mehr lesen

Keine Revisionsbegründung "in Vertretung"
>> Mehr lesen

Verena Becker bestreitet Beteiligung an Buback-Attentat
>> Mehr lesen

BGH-Aktuell: Die Gefährdung des Fahrzeug(mit)insassen im Rahmen des § 315c StGB
>> Mehr lesen

Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken: Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
>> Mehr lesen

Erfolgreiche Verfahrensrüge: Wenn der Staatsanwalt "unanständig" ist und "in Sippenhaft" nimmt...
>> Mehr lesen

StPO-Klassiker: Aussage gegen Aussage
>> Mehr lesen